Schulabschluss endlich in der Tasche und große Freude das erste richtige Gehalt in den Händen halten zu können? Bevor du aber das erste Geld ausgezahlt bekommst, benötigst du erst einmal einen Dienstvertrag, der mündlich vereinbart oder schriftlich aufgesetzt wird. Steht alles drin, was auch vorher im Gespräch mündlich vereinbart wurde? Bei Unstimmigkeiten solltest du dich nicht scheuen nachzufragen.

Was ist ein Arbeitsvertrag?

Der Arbeitsvertrag ist ein zweiseitig verbindlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dir. Geregelt werden hier Rechte und Pflichten beider Seiten. Der Arbeitsvertrag wird in schriftlicher Form abgeschlossen. Theoretisch wäre auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag möglich, wird in der Regel aber nicht gemacht.

Was im Arbeitsvertrag eingehalten werden muss

 

Inhalt eines Dienstvertrages:

1. Vertragsparteien

Im Arbeitsvertrag müssen beide Vertragsparteien (das Unternehmen als Arbeitgeber und du als Arbeitnehmer) angeführt werden. Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen genannt werden. 

 

2. Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses

Der Vertrag muss den genauen Beginn des Arbeitsverhältnisses enthalten. Wenn das Dienstverhältnis befristet ist, dann muss auch das genaue Ende genannt werden. 

Die exakte Datumsangabe ist insofern wichtig, weil sich Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist, Sozialversicherungspflicht und der Bezug von Arbeitslosengeld erst dadurch errechnen lassen.



Richtig: Start: 01.07.2019

Falsch:  Start: 07.2019

Bei einer Befristung: Enddatum: 31.12.2019

3. Beschreibung der Tätigkeiten und Arbeitsinhalte

Das vereinbarte Tätigkeitsprofil muss im Arbeitsvertrag definiert werden. Je genauer die Beschreibung deiner Tätigkeiten ist, umso klarer kannst du abgrenzen, was tatsächlich vereinbart ist und was nicht. 

Zumeist ist eine Verweisungsmöglichkeit auf andere Tätigkeiten vorgesehen („Der Arbeitnehmer ist damit einverstanden, vorübergehend auch geringwertige Tätigkeiten auszuüben“). Diese Änderungsmöglichkeit behält sich der Arbeitgeber vor und gilt als zulässig, sofern die Versetzung für dich zumutbar ist. Unzumutbarkeit der Tätigkeit wäre, wenn du mit akademischer Ausbildung als Führungskraft angestellt, aber in weiterer Folge in den Reinigungsdienst versetzt werden wirst.

4. Festlegung des Arbeitsorts

Wenn dein Arbeitgeber mehrere Zweigstellen hat, muss der genaue Arbeitsort angegeben werden (Zweigstelle oder Filiale, in der du eingesetzt werden sollst). Gibt es nur einen Standort, so reicht es aber auch, dass im Kopf des Dienstvertrages die Adresse des Unternehmens angegeben ist und nicht gesondert angeführt wird.

5. Arbeitszeit

Die gesetzlich geregelte Normalarbeitszeit beträgt in Österreich 40 Stunden/Woche. Viele Kollektivverträge beinhalten jedoch verkürzte Arbeitszeiten von bspw. 38,5 Stunden D.h. achte, bevor du unterschreibst darauf, dass auch die tatsächliche (vereinbarte) Arbeitszeit angegeben ist. 

Was auch noch unbedingt Teil von diesem Abschnitt sein sollte, ist die Abgeltung der Überstunden. Werden sie ausbezahlt oder in Freizeit abgegolten? In leitenden Funktionen vereinbaren Unternehmen üblicherweise Überstundenpauschalen oder All-In Verträge. 

6. Probezeit

Die Probezeit ist oft im Kollektivvertrag geregelt und beträgt im Regelfall einen Monat. In manchen Fällen verkürzen Kollektivverträge die Probezeit, dürfen sie jedoch nicht über ein Monat hinaus verlängern.

Wenn der Kollektivvertrag keine Probezeit vorsieht, dann muss sie ausdrücklich mit dir vereinbart werden. 



Bsp: 01.07.2019

Probezeit: 01.07.2019-01.08.2019

7. Urlaub

Pro Arbeitsjahr bekommst du 5 Wochen bezahlten Urlaub. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem du in die Firma eingetreten bist. In manchen Fällen kann auch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart werden. 

5 Wochen sind umgerechnet 30 Werktage (Wochen + Samstag) oder 25 Arbeitstage (5-Tage-Woche).

Urlaub bekommst du in den ersten 6 Monaten deines Dienstverhältnisses nur aliquot. Mit Beginn des 7. Monats hast du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub.



Bsp: Eintritt 01.07.2019

Anspruch aliquoter Urlaub bis 31.01.2020 (ca. 2 Arbeitstage oder 2,5 Werktage pro Monat)

Anspruch auf gesamten Urlaub ab 01.02.2020

8. Gehalt

Neben deinem Gehalt sollten mögliche Provisionen, Urlaubsgeld und andere Sonderzahlungen unter diesem Punkt geklärt sein. Auch das Auszahlungsdatum des Gehalts sollte erkennbar sein. 

9. Kündigung

Angestellte



Arbeitgeberkündigung: gesetzliche Kündigungstermine sind jeweils die letzten Tage eines Kalendervierteljahres bzw. Quartals. D.h. die jeweilige Kündigungsfrist (die im 1. und 2. Dienstjahr 6 Wochen beträgt) muss mit dem Enddatum des Quartals aufeinandertreffen: 31.3, 30.6, 30.9 bzw. 31.12

Bsp: Ausspruch muss spätestens am 18.02. erfolgen, damit zum 31.3. gekündigt werden kann.

Im Arbeitsvertrag oder durch den Kollektivvertrag/die Betriebsvereinbarung wird aber in den meisten Fällen davon abgewichen, sodass die Kündigungsfrist am 15. oder am Letzten eines Kalendermonats endet (15.9, 30.9, 15.10, 31.10…). Somit stehen dem Arbeitgeber 24 Kündigungstermine im Kalenderjahr zur Verfügung.



Bei einer Arbeitnehmerkündigung beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat und der Kündigungstermin ist immer der Monatsletzte. Bsp: Wenn dein Arbeitsverhältnis Ende Mai enden soll, dann muss die Kündigung spätestens am 30.4. beim Dienstgeber eingelangt sein. Du kannst die Kündigung aber auch früher aussprechen, z.B. am 21.4., um das Dienstverhältnis ordnungsgemäß am 31.5. zu beenden.



Arbeiter



In Branchen, in deinen kein Kollektivvertrag zur Anwendung kommt, verweist der Arbeitsvertrag auf die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO), wonach eine 14-tägige Kündigungsfrist einzuhalten ist. 

Kollektivverträge sehen die Dauer der Kündigungsfrist nach der Dienstzugehörigkeit und staffeln diese anders. Unbedingt den Kollektivvertrag genauer durchlesen!

10. Nebentätigkeiten / Konkurrenzverbot

Mit dem Konkurrenzverbot sind gewisse Nebenbeschäftigungen während des aufrechten Dienstverhältnisses gesetzlich untersagt. Zusätzlich sind aber auch vertragliche Nebentätigkeitsverbote möglich. 



Als Arbeiter ist es verboten, ohne Einwilligung des Dienstgebers einem „abträglichen Nebengeschäft“ (Nebenjob) nachzugehen. Die Nebentätigkeit ist dann abträglich, wenn sie sich nachteilig auf den Betrieb des Dienstgebers auswirkt (z.B. durch Pfuscharbeit = dem Arbeitgeber Konkurrenz machen).

11. Konkurrenzklausel

Die Konkurrenzklausel ist eine Vereinbarung, mit der du dich verpflichtest, bis zu einem Jahr nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, nicht in der Branche des alten Arbeitgebers tätig zu werden (weder als Arbeitnehmer noch als Selbständiger). Voraussetzung für die Klausel ist, dass der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung volljährig ist und das monatliche Gehalt bei Beendigung des Dienstverhältnisses die Grenze von €3.480,- brutto übersteigt (Stand 2019). D.h. bei einem Gehalt von bspw. €3.400,- brutto wird die Konkurrenzklausel nicht wirksam.